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	<title>Personal &#8211; theatermanagement aktuell</title>
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	<title>Personal &#8211; theatermanagement aktuell</title>
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		<title>Streit um NV Bühne geht weiter</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/streit-um-nv-buehne-geht-weiter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Feb 2026 15:10:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Arbeitgebervertretung der Bühnen zeigte sich kürzlich unzufrieden über die Kündigung des Tarifvertrag NV Bühne zum Stichtag 30. Juni 2026 durch Bühnengewerkschaften GDBA und BFFS. &#8230; ]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Die Arbeitgebervertretung der Bühnen zeigte sich kürzlich unzufrieden über die Kündigung des Tarifvertrag NV Bühne zum Stichtag 30. Juni 2026 durch Bühnengewerkschaften GDBA und BFFS. Wie es in der Meldung des Duetschen Bühnenvereins heißt, tritt der NV Bühne&nbsp; zunächst</p>



<p class="wp-block-paragraph">nicht vollständig außer Kraft, da die VdO weiterhin zu dem Tarifvertrag stehe. Damit gelten nach Meldung des Deutschen Bühenvereins &nbsp;die aktuellen Bestimmungen für alle Arbeitsverträge, die bis zum 30. Juni 2026 auf Basis des NV Bühne abgeschlossen wurden oder noch werden – möglich ist das durch die arbeitsvertragliche Bezugnahme. Mit Beschäftigten, die ab dem 1. Juli 2026 eingestellt werden und die keine VdO-Mitglieder sind, könnten vom NV Bühne abweichende Regelungen vereinbart werden. Damit könnten andere Arbeitsbedingungen aber auch andere Vergütungen als im NV Bühne vorgesehen gelten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Bühnenverein stehe nach eigener Aussage weiter zum Tarifvertrag NV Bühne. Demnach sollen die Verhandlungen zum NV Bühne Anfang 2026 fortgesetzt werden. Weitere Runden seien bereits bis Sommer geplant.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kritisch werden die Gewerkschaftsforderungen von den Arbeitgebervertretern vor allem aufgrund des enorm gestiegenen Spardrucks in den öffentlichen Haushalten gesehen, die sich auch in den Budgets der Theater deutlich widerspiegeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mindesthonorare für Freie Darstellende Künstler*innen steigen</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/mindesthonorare-fuer-freie-darstellende-kuenstlerinnen-steigen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Dec 2025 14:38:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 &#8230; ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der BFDK gibt seit 2015 eine Honoraruntergrenze heraus. Sie wurde zuletzt im Jahr 2022 angepasst. In diesem Jahr haben der BFDK und seine Mitgliedsverbände Bilanz gezogen und die Ergebnisse in einem Reader festgehalten. <a href="https://darstellende-kuenste.de/mediathek#list-item-1355">Zum Download</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seit 2024 gelten bei Förderungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verbindliche Mindesthonorare auf Basis der HUG-Empfehlung des BFDK. Auf Landesebene zeigen sich noch große Unterschiede: Einige Länder haben die Honoraruntergrenze bereits vor dem Bund fest in ihren Förderprogrammen verankert, während andere noch weit von einer verbindlichen Umsetzung entfernt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuelle Überarbeitung der HUG fand in einem partizipativen Prozess mit den Mitgliedsverbänden des BFDK und der „AG Honoraruntergrenze“ statt. Im Rahmen des Fair-Pay!-Prozesses arbeitet der Verband zudem an differenzierten stufenweisen Honorarmodellen, die Berufserfahrung und Verantwortung besser abbilden. Der 2025 veröffentlichte HUG-Reader des BFDK dokumentiert erstmals umfassend, wie die Honorarempfehlung in den einzelnen Bundesländern wahrgenommen und umgesetzt wird. Er zeigt deutlich, in welchen Bundesländern faire Bezahlung ernst genommen und finanzielle Mittel entsprechend bereitgestellt werden – und wo die prekären Arbeitsbedingungen für freie Künstler*innen weiterhin strukturell verfestigt bleiben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Berechnung der<br>Honoraruntergrenze (HUG)</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundlage für die Berechnung der HUG bildet der Tarifvertrag Normalvertrag (NV) Bühne für angestellte Künstler*innen. Dieser sieht eine Einstiegsgage von monatlich 3.075 Euro brutto (Stand Februar 2025) vor. Da Selbstständige ohne KSK-Versicherung ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, werden diese Beiträge (derzeit 23,94 Prozent) hinzugerechnet. Unabhängig vom Versicherungsstatus enthält die HUG-Empfehlung des BFDK eine Pauschale von 300 Euro im Monat zur Abdeckung weiterer Risiken und Kosten (z.B. Unfallversicherung oder Mutterschutz).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte<br>Monat: 4.220 EUR<br>Woche: 970 EUR<br>Aufführungen (10% des Monats-<br>honorars): 422 EUR</p>



<p class="wp-block-paragraph">Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte<br>Monat: 3.600 EUR<br>Woche: 830 EUR<br>Aufführungen (10% des Monats-<br>honorars): 360 EUR</p>



<p class="wp-block-paragraph">Reader zum aktuellen Stand der Empfehlung für eine Honoraruntergrenze in den Bundesländern und auf Bundesebene hier als <a href="https://darstellende-kuenste.de/mediathek#list-item-1355">Download</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Recht &#038; Praxis: Sind Intendant*innen auch Arbeitnehmer*innen?</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/rechtpraxis-sind-intendantinnen-auch-arbeitnehmerinnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Dec 2025 15:43:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Management]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Generalintendant]]></category>
		<category><![CDATA[Intendantenvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts sagt ja. Für die Klage eines Generalintendanten gegen eine außerordentliche Kündigung kann der Rechtsweg zu &#8230; ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Foto: <a href="https://pixabay.com/de/users/williamcho-1724357/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=2060093">Sang Hyun Cho</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=2060093">Pixabay</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts sagt ja. Für die Klage eines Generalintendanten gegen eine außerordentliche Kündigung kann der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Frage stellte sich im Rahmen eines Kündigungsschutzstreits. Der Kläger war als Generalintendant bei einem Theater beschäftigt, das die beklagte Stadt als Eigenbetrieb führt. Grundlage ist ein „Intendantenvertrag“, der dem Generalintendanten die künstlerische Leitung des Theaters überträgt. Zu seinen Aufgaben gehörten insbesondere die Gestaltung des Spielplans, die Rollenbesetzung sowie die Verteilung der Regieaufgaben und Dirigate. Der Vertrag nimmt eine Eigenbetriebssatzung sowie die Geschäftsordnung für das Theater in Bezug. In diesen Regelwerken sind ua. die Organisation des Theaters sowie Aufgaben und Befugnisse der für den Eigenbetrieb zuständigen Organe näher bestimmt. Mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht wendet sich der Kläger vorrangig gegen eine außerordentliche Kündigung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beklagte hat die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt und beantragt, den Rechtsstreit an das zuständige Landgericht zu verweisen. Der Kläger sei kein Arbeitnehmer, sondern im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses tätig gewesen. Die Vorinstanzen haben die Arbeitnehmereigenschaft des Klägers bejaht und angenommen, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen sei eröffnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Rechtsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen und den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG ebenfalls für gegeben erachtet. Es geht um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einem Arbeitsverhältnis. Der Kläger ist als Arbeitnehmer iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG zu qualifizieren. Der Norm liegt der allgemeine nationale Arbeitnehmerbegriff zugrunde, der in § 611a Abs. 1 BGB* gesetzlich geregelt ist. Aus dem „Intendantenvertrag“ ergibt sich in Verbindung mit den Kompetenzregelungen in der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung, dass der Generalintendant seine Arbeit nicht im Wesentlichen frei, sondern weisungsgebunden und fremdbestimmt in persönlicher Abhängigkeit auszuüben hat. Trotz weitreichender Freiheiten unterliegt er wesentlichen – auch ablauforientierten – Weisungen des Oberbürgermeisters. Durch die Einbindung in die stark arbeitsteilig ausgerichtete Organisation des Theaters erweist sich die Tätigkeit auch als fremdbestimmt. Die Führungsstruktur sieht ein enges Zusammenwirken von Generalintendant und Verwaltungsdirektor vor sowie eine Kontrolle durch Oberbürgermeister und Werkausschuss, deren Entscheidungen im Konfliktfall die des Generalintendanten ersetzen können. Diese Aspekte lassen die für ein freies Dienstverhältnis sprechenden Gesichtspunkte, etwa die freie Arbeitszeitgestaltung, bei einer Gesamtbetrachtung in den Hintergrund treten. Auch der Umstand, dass der „Intendantenvertrag“ dem Kläger die künstlerische Verantwortung und gestalterische Freiheit einräumt, ändert im Ergebnis nichts.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2025 – 9 AZB 3/25 –<br>Vorinstanz: Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Januar 2025 – 2 Ta 81/24 –</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>*§ 611a Abs. 1 BGB lautet:</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">„§ 611a Arbeitsvertrag</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle der Pressemaleung: <a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/theaterintendant-arbeitsgerichte-zustaendig-fuer-kuendigungsstreit/">Theaterintendant &#8211; Arbeitsgerichte zuständig für Kündigungsstreit &#8211; Das Bundesarbeitsgericht</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tarifabschluss bestätigt: Gagenanpassung für künstlerisch Beschäftigte</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/tarifabschluss-bestaetigtgagenanpassung-fuer-kuenstlerisch-beschaeftigte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2025 10:46:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto: pvproductions Die Vergütungen der künstlerisch Beschäftigten an Theatern und Orchestern, die den TVöD anwenden, werden entsprechend dem dortigen Lohnabschluss rückwirkend zum 1. April 2025 &#8230; ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Foto: pvproductions</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vergütungen der künstlerisch Beschäftigten an Theatern und Orchestern, die den TVöD anwenden, werden entsprechend dem dortigen Lohnabschluss rückwirkend zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro sowie zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent erhöht, wie der Deutsche Bühnenverein in einer Meldung mitteilte.<br><br>Darauf haben sich demnach der Deutsche Bühnenverein und die vier Künstler:innengewerkschaften GDBA, VdO, BFFS und unisono verständigt. Der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins hat diesem Verhandlungsergebnis in der vergangenen Woche zugestimmt. Die entsprechenden Tarifverträge werden nun zwischen den Verbänden redaktionell abgestimmt.<br><br>Weitere Bestandteile des Abschlusses im Öffentlichen Dienst, die die Gewerkschaften in ihren Forderungskatalog übernommen hatten, werden in den kommenden Monaten Teil eigenständiger Verhandlungen sein.<br><br>Unabhängig davon werden der Bühnenverein und die Gewerkschaften GDBA, VdO und BFFS ihre Manteltarifverhandlungen zum NV Bühne fortsetzen, wie es in der Meldung heißt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Teilabschluss bring Tarifeinigung zum NV-Bühne</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/teilabschluss-bring-tarifeinigung-zum-nv-buehne/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 May 2025 10:15:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto: 饿狐网www_ewhooo_com auf Pixabay Deutscher Bühnenverein und die Künstler:innen-Gewerkschaften BFFS, GDBA und VdO haben sich Anfang Mai auf einen Teilabschluss mit Regelungen zu Arbeitszeit und &#8230; ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Foto: <a href="https://pixabay.com/de/users/饿狐网www_ewhooo_com-112701/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=7162322">饿狐网www_ewhooo_com</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=7162322">Pixabay</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Deutscher Bühnenverein und die Künstler:innen-Gewerkschaften BFFS, GDBA und VdO haben sich Anfang Mai auf einen Teilabschluss mit Regelungen zu Arbeitszeit und Planbarkeit der Arbeit geeinigt – mit diesem Abschluss wird der NV Bühne vollumfänglich auch gegenüber den Gewerkschaften BFFS und GDBA in Kraft gesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften und des Deutschen Bühnenvereins haben sich damit auf ein sogenanntes Kleines Paket mit Regelungen zur Arbeitszeit und Planbarkeit der Arbeit der NV Bühne-Beschäftigten verständigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dieser Einigung tritt der NV Bühne auch gegenüber den Gewerkschaften GDBA und BFFS rückwirkend zum 1. Januar 2025 wieder vollumfänglich in Kraft. Der BFFS und die GDBA hatten den NV Bühne zum 31. Dezember 2024 gekündigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Teil der Einigung sind Regelungen über freie Tage der Beschäftigten, die Einführung eines Ausgleichstags für die Arbeit an einem Wochenfeiertag, die Gewährung von erweiterten Ruhezeiten insbesondere vor Vorstellungen, die Einführung eines verbindlichen Wochenplans sowie die Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit der überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechniker:innen an die Arbeitszeit des Öffentlichen Dienstes von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Die neuen Regelungen werden schrittweise ab dem 1. August 2025 eingeführt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In verschiedenen Verhandlungsrunden hatten die Gewerkschaften und der Deutsche Bühnenverein in den vergangenen Monaten ihre Positionen angenähert und am 8. Mai den Durchbruch erzielt, der den Weg für die vollumfängliche Wiedereinsetzung des NV Bühne frei macht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Claudia Schmitz, Geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins: »Die Einigung über das Kleine Paket im NV Bühne ist ein Meilenstein für uns. Das Verhandlungsergebnis ist ein relevanter Baustein bei der Reform des Tarifvertrags und eine gute Grundlage für die weiteren Gespräche und Verhandlungen. Zum einen wird über dieses Paket nun der NV Bühne wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt, was für uns in Zeiten schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen ein wichtiger Schritt ist. Zum anderen haben wir Regelungen gefunden, mit denen wir für die Beschäftigten des NV Bühne eine zeitgemäße Planbarkeit ihrer Arbeit gewährleisten.«</p>



<p class="wp-block-paragraph">Lisa Jopt, Geschäftsführende Präsidentin der GDBA (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger): »Über Jahrzehnte hinweg galten Überlastung, Care-Arbeit, Vor- und Nachbereitungen als private Befindlichkeiten, die den Betriebsablauf stören. Mit diesem Teilabschluss verankern wir nicht nur mehr Entlastung und Planbarkeit, sondern hoffentlich auch ein neues Selbstwertgefühl der Beschäftigten.«</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerrit Wedel, Geschäftsführer der VdO (Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles): »Mit diesem wichtigen Etappensieg gehen wir einen bedeutsamen Schritt auf dem Weg zu spürbarer Entlastung und verlässlicher Planbarkeit für die künstlerisch Beschäftigten an deutschen Bühnen. Die Verhandlungen werden umgehend fortgeführt, um an die konstruktive Dynamik der jüngsten Gesprächsrunden nahtlos anzuknüpfen.«</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS (Bundesverband Schauspiel): »Die nun erreichte Teileinigung zum Neuabschluss des NV Bühne ist ein wichtiger Schritt auf dem gemeinsamen Weg, mit unseren Sozialpartnern einen zeitgemäßen Tarifvertrag NV Bühne aufzustellen. Planbarkeit, Entlastung und sozialverträgliche, faire, angemessene Arbeitsbedingungen für das künstlerische Personal an deutschen Bühnenhäusern bleibt dabei unser gewerkschaftliches Anliegen.«</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erster Tarifabschluss für gastierende Künstler:innen an deutschen Bühnen</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/erster-tarifabschluss-fuer-gastierende-kuenstlerinnen-andeutschen-buehnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Apr 2025 15:24:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Gatierende Künstler]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto: Alexandra_Koch auf Pixabay Fast 18 Monate nach Beginn der Tarifverhandlungen für gastierende Künstler:innen ist es den Künstler:innengewerkschaften BFFS, GDBA und VdO gelungen, mit dem &#8230; ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Foto: <a href="https://pixabay.com/de/users/alexandra_koch-621802/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=6814518">Alexandra_Koch</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=6814518">Pixabay</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Fast 18 Monate nach Beginn der Tarifverhandlungen für gastierende Künstler:innen ist es den Künstler:innengewerkschaften BFFS, GDBA und VdO gelungen, mit dem Deutschen Bühnenverein einen Tarifvertrag für gastierende Künstler:innen abzuschließen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der nun erreichte Tarifabschluss enthält wichtige Regelungen zur dringend gebotenen sozialen Absicherung gastierender Künstler:innen. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Ausfallgagen, wenn vereinbarte Vorstellungen und Proben von Seiten der arbeitgebenden Bühne abgesagt werden, sowie Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gewährung von Urlaub und dessen Abgeltung. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das heißt, dass nunmehr auch nicht ständig beschäftigte Solist:innen, Chorist:innen und Tänzer:innen Anspruch auf Urlaub haben, wenn sie mindestens 26 Beschäftigungstage vertraglich vereinbart haben. Im Falle von Krankheit erhalten sie ein Entgelt in der im Tarifvertrag festgelegten Größenordnung und bei einer von der Bühne verantworteten Absage einer Vorstellung eine nach dem Absagezeitpunkt gestaffelte Ausfallgage. </p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Vergangenheit war es immer wieder zu rechtlicher Unsicherheit darüber gekommen, ob und inwieweit gesetzliche Regelungen über die Zahlung von Entgelt im Krankheitsfall oder die Gewährung von Urlaub für nicht ständig beschäftigte Arbeitnehmer:innen gelten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Tarifvertrag für gastierende Künstler:innen wird zum 01. Juni 2025 in Kraft treten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Zuletzt hatten die Gewerkschaften GDBA und BFFS zum 31. Dezember 2024 den Normalvertrag Bühne gekündigt. Die Tarifparteien arbeiten aktuell an einem Teilabschluss, durch den der Tarifvertrag wieder uneingeschränkte Geltung erlangen würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Studie zur Lage von Soloselbständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/studie-zur-lage-von-soloselbstaendigen-in-der-kultur-und-kreativwirtschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Feb 2025 11:48:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Fot: Ruth Weitz auf Pixabay Soloselbstständigkeit und hybride Erwerbsformen sind in Kultur- und Kreativwirtschaft weit verbreitet. Über die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Gruppen liegen &#8230; ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Fot: <a href="https://pixabay.com/de/users/krimifreundin-75434/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=200716">Ruth Weitz</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=200716">Pixabay</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Soloselbstständigkeit und hybride Erwerbsformen sind in Kultur- und Kreativwirtschaft weit verbreitet. Über die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Gruppen liegen jedoch nur wenige Daten vor. Die aktuelle Studie schließt diese Lücke, indem sie erstmals spezifische Einblicke in verschiedene Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt. Rund 1.600 Befragte gaben Auskunft zu ihrer wirtschaftlichen Situation, sozialen Absicherung und zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie zu Beratungs- und Förderbedarfen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Studienergebnisse zeigen unter anderem, dass die Einkommen in Kultur und Kreativwirtschaft im Vergleich zu allen Erwerbstätigen insgesamt in Deutschland unterdurchschnittlich sind. Bei den Soloselbstständigen lag das Medianeinkommen im Jahr 2023 bei knapp der Hälfte unter 15.000 Euro pro Jahr. Der Gender Pay Gap bei Vollzeitbeschäftigung liegt bei 24 Prozent. Die Arbeit von Soloselbstständigen und hybriden Erwerbstätigen ist in der Regel vielseitig, wobei Kunst- und Kulturförderung für viele von Bedeutung ist, insbesondere in den Darstellenden Künsten, wo 67 Prozent der Soloselbständigen Fördermittel erhalten haben. Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie ist die unzureichende soziale Absicherung, insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge: Die Rentenerwartung liegt bei nur 600 Euro monatlich. Mehr als die Hälfte der Befragten kann keine zusätzlichen Mittel für die Altersvorsorge aufbringen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass viele Kreative und Künstler*innen mit erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung konfrontiert sind. Vor diesem Hintergrund identifiziert die Studie dringenden Handlungsbedarf und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft vor. Denn die Rahmenbedingungen für Soloselbstständige und hybride Erwerbstätige sind häufig nicht ausreichend an die sich wandelnden Erwerbsformen und spezifischen Arbeitsrealitäten angepasst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Helge-Björn Meyer (Geschäftsführung BFDK) sagt dazu: „Die Studie zeigt die prekäre Situation soloselbständiger und hybrid erwerbstätiger Kreativer und Künstler*innen. Die zukünftige Bundesregierung ist angehalten, nachhaltige Lösungen zu finden, um Altersarmut und Fachkräfteabwanderung in andere Branchen Einhalt zu gebieten. Wir fordern die Parteien auf, dies in ihre Aktivitäten zur Bundestagswahl und in Koalitionsgespräche auf die Agenda zu setzen.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daran anknüpfend und anlässlich der Bundestagswahl 2025 fordert der BFDK die zukünftige Bundesregierung auf, sich zur KSK und deren Ausbau zu bekennen und Instrumente zur Absicherung von einkommenslosen Phasen von Soloselbstständigen und hybrid Erwerbstätigen zu entwickeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/freie-darstellende-kuenste-staerken">Hier geht es zu den vollständigen Forderungen</a> des BFDK zur Bundestagswahl 2025.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Studie wurde im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom Bundesverband Freie Darstellende Künste und der Prognos AG erarbeitet. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie ist <a href="https://darstellende-kuenste.de/mediathek">hier als barrierefreies PDF</a> abrufbar ist. Eine <a href="https://darstellende-kuenste.de/mediathek">Zusammenfassung ist hier abrufbar und liegt auch in Leichter Sprache</a> vor.</p>
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		<title>So gelingt Kommunikation im Theater</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/so-gelingt-kommunikation-im-theater/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2024 16:26:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Management]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Christina Barandun]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto &#38; Copyright: Christina Barandun tma: Frau Barandun, Sie haben Theaterwissenschaften studiert und arbeiten als Beraterin in den Bereichen Organisationsentwicklung und Führungskräfte-Coaching. Seit gut zehn &#8230; ]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Foto &amp; Copyright: Christina Barandun</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma: </strong>Frau Barandun, Sie haben Theaterwissenschaften studiert und arbeiten als Beraterin in den Bereichen Organisationsentwicklung und Führungskräfte-Coaching. Seit gut zehn Jahren beraten Sie auch Kulturbetriebe und freie Ensembles. Im Zentrum steht dabei häufig das Thema Kommunikation. Was macht Kommunikation im Theater aus Ihrer Sicht so bedeutend?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun: </strong>Nicht nur im Theater, sondern auch in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung steht Kommunikation als Kernthema im Fokus von Schulungen. Je mehr wir in ein Wertesystem hineinleben, in dem wir aus einem positiven Menschbild heraus die Eigenverantwortung, Selbstwirksamkeit und in der Konsequenz ein vernetztes, teambasiertes Arbeiten fördern möchten, wird Kommunizieren zentral. Je weniger es die eine mächtige entscheidende Stimme gibt, desto mehr müssen wir Fähigkeiten entwickeln, wie wir uns als Gruppe austauschen, wie wir gemeinsam Entscheidungen treffen wollen, wer welche Rollen übernimmt. Weil dies so anstrengend und ungewohnt ist und viel von uns Einzelnen fordert, sehnen wir uns manchmal – widersprüchlicherweise – doch wieder nach der starken Hand.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>tma: </strong>Welche Fehler beobachten Sie häufig in der Kommunikation in Kulturbetrieben?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> Kulturbetriebe und noch mehr freie Ensembles haben ein unglaublich agiles, fluides Mindset, das Wirtschafts-Unternehmen sich oft mühsam erarbeiten müssen. Die Geschwindigkeit, auf Krankheitsfälle, Umbesetzungen, technische Probleme, etc. in kürzester Zeit zu reagieren, ist enorm. Was umgekehrt oft fehlt, ist eine zuverlässige Struktur, um mit der Agilität entspannt umzugehen. Oft begegne ich dem Gefühl von Überhitzung und permanentem Feuerlöschen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma: </strong>Was bedeutet eigentlich „besser kommunizieren“?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> Wenn diese Aussage auf einer Wunschkarte in meinen Workshops steht, frage ich reflexartig: Was meinst Du genau? Denn es kann alles bedeuten: Mehr persönliche Kontakte, klarer formulierte Arbeitsaufträge, frühzeitigere Informationen, achtsamere Wortwahl, … Hier geht es darum zu präzisieren, worauf sich dieser Wunsch bezieht.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma:</strong> In welchem Bereich gibt es häufiger kommunikative Probleme. In Tanz-, Opern- oder Schauspiel-Ensembles, in Orchestern, in der Technik oder im Bereich der Führung und Verwaltung?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun: </strong>Dazu habe ich keine verlässlichen Daten, das weiß ich nicht. Ich finde die Entwicklung großartig, dass mittlerweile überhaupt über Probleme offen gesprochen wird und Fehler weniger tabuisiert werden. Die Lust an neuen Wegen, Austausch, Lösungen und Weiterbildungen steigt. Vor zehn Jahren wurde ich als Coachin oft noch als eine Bestrafung erlebt, heute wird Coaching als eine Bereicherung oder sogar Geste der Wertschätzung von Mitarbeitenden oder Führungskräften gesehen. So kommen wir langsam in eine gemeinsame Lernkultur, die uns allen zunehmend leichter fallen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma:</strong> Welche Unterschiede erleben Sie in den einzelnen Bereichen hinsichtlich der Beratungsresistenz?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun: </strong>Wenn jemand mit mir arbeiten möchte, ist meistens eine Offenheit gegeben. Beratungsresistent könnte jemand nur sein, wenn ich eine Person zu einer Lösung, die ich mir für sie in den Kopf gesetzt habe, drängen wollte. Da ich das nicht will, nehme ich jegliche Widerstände, die aufkommen, als Einladung an, gemeinsam weiterzuforschen. Denn sie haben ja einen guten Grund, vorhanden zu sein. Und wenn die Kund*innen und ich merken, dass wir nicht miteinander arbeiten können, beenden wir die Arbeit. Dann aber nicht, weil sie beratungsresistent sind, sondern weil wir nicht zueinander passen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma: </strong>Welche Bedeutung hat Ihrer Erfahrung nach, der Umgang mit dem Thema Hierarchie für eine gelingende Kommunikation?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> In meiner Wahrnehmung ist nicht Hierarchie an sich ein Problem, sondern wie wir Führung leben und ob wir wirklich die notwendigen vielschichtigen Strukturen und Absprachen der Teamarbeit beherrschen. Gute Führungskräfte können uns eine starke Hierarchie wie einen hierarchiefreien Raum erleben lassen. Und umgekehrt können in vermeintlich flachen Hierarchien und Teamarbeit durch nicht definierte Funktions- und Aufgabenverteilungen und die entstehenden Leerräume viele unterschwellige Ermächtigungen und Hierarchien entstehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma:</strong> Was sind typische Herausforderungen und Themen, mit denen Sie in Kulturbetrieben konfrontiert werden?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> Ich treffe oft auf viel Emotion, Leidenschaft, Kreativität und Lebendigkeit, was ich sehr sympathisch finde. Diese Aufregung liegt auch in der Natur der Sache: je bühnennäher die Mitarbeitenden arbeiten, desto mehr steigt das Stresslevel. Dieses fluide Umfeld mit vielen spontanen Änderungen macht es allerdings nicht immer einfach, gemeinsame Regeln und Abläufe festzuhalten und vor allem umzusetzen, die für eine Arbeit im Team nötig sind. Gerade Kreative fühlen sich dann oft in ihrer Autonomie eingeschränkt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma:</strong> Woran lässt sich gelingende Kommunikation im Kulturbetrieb messen?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> Indem Sie die Mitarbeitenden fragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma:</strong> Wie sähe eine ideale Kommunikation im Kulturbetrieb aus?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> Die sieht in jedem Betrieb anders aus – und ändert sich kontinuierlich. Ich biete mich als Ideenfläche an, gemeinsam die für diesen Moment ideale Kommunikation für den jeweiligen lebendigen Organismus aus Menschen, Aufgabe, zur Verfügung stehenden Mitteln, Umfeld, etc. gemeinsam zu entwickeln. Idealerweise bauen wir Lernstrukturen ein, damit sie sich auch laufend den Gegebenheiten entsprechend verändern kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma:</strong> In Ihrem aktuellen Buch geht es um einen geschützten Raum? Was hat es damit auf sich?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> Mitglieder eines künstlerischen Ensembles befinden sich oft in verschiedenen Phasen eines kreativen Prozesses, in einer kreierenden-forschenden, verarbeitenden-trauernden, lernenden-integrierenden oder erholenden Phase. Jede dieser Phasen ist für mich ein Raum, der mit den anderen in einer dynamischen Verbindung steht (daher dynamic safe spaces). Parallel dazu gibt es organisatorische, emotionale und künstlerische Reibungen, die in diesen Probenprozess hineinwirken. Meine Idee mit dem Modell der dynamic safe spaces im Spannungsdreieck war es, eine gemeinsame Sprache zu finden, mit der Kunstschaffende in Ensembles ihre Spannungen leichter analysieren, klarer in Worte fassen und damit auch möglicherweise leichter lösen können oder bewusster mit ihnen umgehen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>tma:</strong> Wie lange dauert es in der Regel mit Ihren Methoden, bis Kommunikation im Kulturbetrieb funktioniert?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun: </strong>So mechanistisch sehe ich meine Arbeit und auch das Wesen eines Kulturbetriebes nicht. Denn Kommunikation funktioniert immer. Jeder Betrieb kommuniziert – immer. Wir können nicht nicht kommunizieren, wie Paul Watzlawick so treffend sagte. Ich habe keine „Methoden“, sondern biete mich aus systemischer Sicht eher als Reflexionsmembran an, mit Hypothesen und auch sehr praktischen Ideen, die wir gemeinsam testen. In meiner Welt soll Kommunikation nicht funktionieren, sondern dient der Seele eines Betriebes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">t<strong>ma:</strong> Was ist notwendig, um eine gute Kommunikationskultur im Theater nachhaltig zu verankern?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Christina Barandun:</strong> Zeit für Selbstreflexionsräume zu schaffen. Dabei meine ich keine emotionalen Stuhlkreise. Zumindest nicht nur. Sehr häufig höre ich den Satz: Jetzt, da wir gerade darüber reden, fällt mir ein… Wir brauchen verankerte Denk- und Austauschräume, die nicht weggespart werden, sondern in denen lebendige Entwicklung organisch entstehen kann, wie Kantine, Betriebsfeste, langsame, kreative Besprechungen, etc. Vielleicht finden wir dann auch als Gesellschaft wieder Begegnungsräume, in denen sich uns „fremde“ Menschen für uns in wertvolle Mitglieder einer stetig wachsenden Gemeinschaft wandeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Buch-Tipp:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Christina Barandun<br>Dynamic Safe Spaces – Der geschützte Raum<br>Erfolgreiche Kommunikation in künstlerischen Ensembles und Kulturbetrieben</p>



<p class="wp-block-paragraph">2023<br>Broschur. 270 Seiten. 13,5 x 21 cm<br>ISBN 978-3-89581-599-7<br>18,– €</p>
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		<title>Faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/faire-bezahlung-von-kuenstlerinnen-und-kuenstlern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2024 16:09:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Honoraruntergrenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Ina Brandes]]></category>
		<category><![CDATA[Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW]]></category>
		<category><![CDATA[MKW]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto: Ministerin für Kultur und Wissenschaft NRW, Ina Brandes Copyright: MKW/Anja Tiwisina Seit 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der Kulturellen &#8230; ]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Foto: Ministerin für Kultur und Wissenschaft NRW, Ina Brandes Copyright: MKW/Anja Tiwisina</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seit 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der Kulturellen Bildung. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens ist es ein zentrales kulturpolitisches Anliegen, die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern sicherzustellen. Die Einführung erfolgt in zwei Schritten: Für selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret bedeutet die Einführung der Honoraruntergrenzen für die beiden Programme der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“): Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden ab 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet. Bislang wurden pro 45 Minuten in der Regel 27,50 Euro gezahlt. Die Honoraruntergrenze bedeutet also für diese Programme im Bereich der Kulturellen Bildung ein deutliches Plus. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Der Vorlauf gibt den Veranstaltern die Möglichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erfahrungen mit den neuen Honoraruntergrenzen für die Programme der Kulturellen Bildung sollen zum ersten Mal im dritten Quartal 2025 evaluiert werden. Nach der Einführung in allen Sparten wird nach dem ersten Antragszyklus geprüft, ob die Honoraruntergrenze angemessen festgelegt wurde. Danach ist eine Evaluierung im Vier-Jahres-Rhythmus vorgesehen.</p>
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		<title>Neues Arbeitszeitmodell für Solist:innen (NV-Bühne)an Bühnen vorgestellt</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/neues-arbeitszeitmodell-fuersolistinnen-nv-buehnean-buehnen-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jun 2024 16:21:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeimodell]]></category>
		<category><![CDATA[BFFS]]></category>
		<category><![CDATA[Bühnenverein]]></category>
		<category><![CDATA[GDBA]]></category>
		<category><![CDATA[VdO]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto: Pexels auf Pixabay Der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgebervertreter der Theater und Orchester hat einen ersten Vorschlag für ein Arbeitszeitmodell für Solist:innen vorgelegt. Damit unterstreicht &#8230; ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Foto: <a href="https://pixabay.com/de/users/pexels-2286921/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=1868051">Pexels</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=1868051">Pixabay</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgebervertreter der Theater und Orchester hat einen ersten Vorschlag für ein Arbeitszeitmodell für Solist:innen vorgelegt. Damit unterstreicht der Interessenverband sein Festhalten am NV Bühne als Basis des Ensembletheaters. Die Tarifverhandlungen Gast sollen vorerst ausgesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Laut Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins schaffe das vorgelegte Arbeitszeitmodell verbindliche Grundlagen für den Proben- und Vorstellungsbetrieb, regele Ausgleichszeiträume und ermögliche die rechtssichere Einführung von Teilzeit. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Ausschuss sieht das Modell als Basis für weitere Gespräche mit den Künstler:innengewerkschaften GDBA, BFFS und VdO.<br><br>Wie es in der Meldung des Bühnenvereins heißt, basiert das Modell auf den Ergebnissen eines Workshops, in dem sich die Gewerkschaften zusammen mit dem Bühnenverein Anfang des Jahres mit dem Thema befasst haben. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.buehnenverein.de/de/presse/pressemitteilungen.html?cmsDL=30e1e8f89700ad2cc842e1142f34454e">Download</a></p>
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