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	<title>Honoraruntergrenzen &#8211; theatermanagement aktuell</title>
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		<title>Mindesthonorare für Freie Darstellende Künstler*innen steigen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Dec 2025 14:38:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der BFDK gibt seit 2015 eine Honoraruntergrenze heraus. Sie wurde zuletzt im Jahr 2022 angepasst. In diesem Jahr haben der BFDK und seine Mitgliedsverbände Bilanz gezogen und die Ergebnisse in einem Reader festgehalten. <a href="https://darstellende-kuenste.de/mediathek#list-item-1355">Zum Download</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seit 2024 gelten bei Förderungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verbindliche Mindesthonorare auf Basis der HUG-Empfehlung des BFDK. Auf Landesebene zeigen sich noch große Unterschiede: Einige Länder haben die Honoraruntergrenze bereits vor dem Bund fest in ihren Förderprogrammen verankert, während andere noch weit von einer verbindlichen Umsetzung entfernt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuelle Überarbeitung der HUG fand in einem partizipativen Prozess mit den Mitgliedsverbänden des BFDK und der „AG Honoraruntergrenze“ statt. Im Rahmen des Fair-Pay!-Prozesses arbeitet der Verband zudem an differenzierten stufenweisen Honorarmodellen, die Berufserfahrung und Verantwortung besser abbilden. Der 2025 veröffentlichte HUG-Reader des BFDK dokumentiert erstmals umfassend, wie die Honorarempfehlung in den einzelnen Bundesländern wahrgenommen und umgesetzt wird. Er zeigt deutlich, in welchen Bundesländern faire Bezahlung ernst genommen und finanzielle Mittel entsprechend bereitgestellt werden – und wo die prekären Arbeitsbedingungen für freie Künstler*innen weiterhin strukturell verfestigt bleiben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Berechnung der<br>Honoraruntergrenze (HUG)</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundlage für die Berechnung der HUG bildet der Tarifvertrag Normalvertrag (NV) Bühne für angestellte Künstler*innen. Dieser sieht eine Einstiegsgage von monatlich 3.075 Euro brutto (Stand Februar 2025) vor. Da Selbstständige ohne KSK-Versicherung ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, werden diese Beiträge (derzeit 23,94 Prozent) hinzugerechnet. Unabhängig vom Versicherungsstatus enthält die HUG-Empfehlung des BFDK eine Pauschale von 300 Euro im Monat zur Abdeckung weiterer Risiken und Kosten (z.B. Unfallversicherung oder Mutterschutz).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte<br>Monat: 4.220 EUR<br>Woche: 970 EUR<br>Aufführungen (10% des Monats-<br>honorars): 422 EUR</p>



<p class="wp-block-paragraph">Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte<br>Monat: 3.600 EUR<br>Woche: 830 EUR<br>Aufführungen (10% des Monats-<br>honorars): 360 EUR</p>



<p class="wp-block-paragraph">Reader zum aktuellen Stand der Empfehlung für eine Honoraruntergrenze in den Bundesländern und auf Bundesebene hier als <a href="https://darstellende-kuenste.de/mediathek#list-item-1355">Download</a></p>
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		<title>Faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern</title>
		<link>https://www.theatermanagement-aktuell.de/faire-bezahlung-von-kuenstlerinnen-und-kuenstlern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2024 16:09:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>
		<category><![CDATA[Honoraruntergrenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Ina Brandes]]></category>
		<category><![CDATA[Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW]]></category>
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					<description><![CDATA[Foto: Ministerin für Kultur und Wissenschaft NRW, Ina Brandes Copyright: MKW/Anja Tiwisina Seit 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der Kulturellen &#8230; ]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Foto: Ministerin für Kultur und Wissenschaft NRW, Ina Brandes Copyright: MKW/Anja Tiwisina</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seit 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der Kulturellen Bildung. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens ist es ein zentrales kulturpolitisches Anliegen, die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern sicherzustellen. Die Einführung erfolgt in zwei Schritten: Für selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret bedeutet die Einführung der Honoraruntergrenzen für die beiden Programme der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“): Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden ab 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet. Bislang wurden pro 45 Minuten in der Regel 27,50 Euro gezahlt. Die Honoraruntergrenze bedeutet also für diese Programme im Bereich der Kulturellen Bildung ein deutliches Plus. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Der Vorlauf gibt den Veranstaltern die Möglichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erfahrungen mit den neuen Honoraruntergrenzen für die Programme der Kulturellen Bildung sollen zum ersten Mal im dritten Quartal 2025 evaluiert werden. Nach der Einführung in allen Sparten wird nach dem ersten Antragszyklus geprüft, ob die Honoraruntergrenze angemessen festgelegt wurde. Danach ist eine Evaluierung im Vier-Jahres-Rhythmus vorgesehen.</p>
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