Februar 16, 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):Was Veranstalter jetzt wissen müssen

Foto: freepik

Ein Beitrag von Carsten Neumann, Geschäftsführer leoticket – Leomedia GmbH

Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schrit zu mehr Inklusion und Teilhabe für alle Menschen. Doch was bedeutet Barrierefreiheit konkret, und wie wirkt sich das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf den Ticketverkauf aus? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Was ist Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind. Im digitalen Bereich betrifft es Webseiten und Webanwendungen, also zum Beispiel die Webseite von Veranstaltern, aber auch Anwendungen wie den Ticketshop. Vereinfacht gesagt, muss alles, mit dem Endkunden Kontakt haben, zugänglich und nutzbar sein, auch wenn jemand körperliche Einschränkungen hat. Um das zu erreichen, müssen Dinge wie eine leicht verständliche Navigation, alternative Texte für Bilder oder die Kompatibilität mit Screenreadern gegeben sein. Screenreader sind Geräte und Programme, die Webseiten vorlesen. Menschen mit starker Sehbehinderung können so das Internet nutzen, wie sonst jeder von uns gewohnt ist.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wichtige Fakten

Das BFSG tritt am 27. Juni 2025 in Kraft und muss ab dem 28. Juni umgesetzt werden. Nach öffentlichen Einrichtungen, die schon seit einigen Jahren die Richtlinien zur Barrierefreiheit erfüllen müssen, verpflichtet das Gesetz nun auch Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, den Zugang zu E-Commerce, Online-Buchungsplattformen und weiteren digitalen Services für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Warum ist das BFSG für Veranstalter wichtig?

Die Webseiten von Veranstaltern, Shops für den Ticket- oder Merchandisingverkauf, aber auch die gesamte Kommunikation, die beim Verkauf entsteht, fallen unter die im BFSG geregelten Anforderungen. Wenn Sie als Veranstalter auf digitale Verkaufssysteme – wie zum Beispiel den Onlineverkauf Ihrer Tickets – setzen, müssen Sie sicherstellen, dass diese barrierefrei sind.

Am Beispiel des Ticketverkaufs bedeutet das konkret folgendes:

  • Die Webseite, mindestens aber der Teil, der die Veranstaltungen – also die zum Verkauf angebotenen Produkte, beschreibt, müssen barrierefrei sein.
  • Ganz klar der Ticketshop muss die Kriterien des BFSG erfüllen.
  • Daneben aber auch Kommunikationsmittel wie E-Mails, Anschreiben und Rechnungen. Es reicht nichts aus Webseite und Ticketshop barrierefrei zu gestalten, Menschen mit Einschränkungen müssen auch die Bestellbestätigungsemails, Zahlungsaufforderungen oder Rechnung lesen können.

Sorgenfreies Ticketing

Als Ticketinglösung mit der Verantwortung für viele Veranstalter und deren Ticketshops kümmern wir uns um alle Aspekte der Barrierefreiheit – von der Gestaltung des Online-Ticketshops bis zur Optimierung unserer Software für Menschen mit Behinderungen. Bis zur Einführung des BFSG am 30. Juni 2026 werden wir vollständig barrierefrei sein. Dazu haben wir bereits 2024 das entsprechende Know-how aufgebaut und bauen unsere Software entsprechend um. Wir beraten Veranstalter auch gern bei der Umsetzung des BSFG oder können für die Umgestaltung von Webseiten den Kontakt zu erfahrenen Agenturen vermitteln.

Ist meine Website barrierefrei?

Ob Sie als Veranstalter nicht nur Ihren Ticketshop, sondern auch Ihre Website barrierefrei gestalten müssen, sollten Sie sorgfältig überprüfen. Grundsätzlich profitieren Websites durch bessere Nutzbarkeit für alle User:innen und ein besseres Ranking in den Suchmaschinen jedoch immer davon, barrierefrei zu sein.

Um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu prüfen, gibt es zahlreiche Tools und Leitfäden:

  • Die Aktion Mensch bietet auf ihrer Website einen Schnellcheck für unterschiedliche Aspekte der Barrierefreiheit sowie weiterführende Informationen an.
  • Das Projekt „BIK für alle“ stellt auf seiner Website ebenfalls einen Überblick über die möglichen Tests und Tools zur Verfügung und erklärt, was und wie man selbst testen kann.
  • Zudem bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an.
  • Grundlage für die Tests sind meist die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die für Deutschland besonders relevant ist.

Was können Sie konkret tun? Gehen Sie am besten auf Ihre Agentur zu, die auch Ihre Webseite verantwortet. Die Webagenturen sind mit dem Thema ebenfalls vertraut, kennen die nötigen Tools und können Ihnen schnell sagen was getan werden muss. Ebenso sind die örtlichen IHKs, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder auch das Projekt „BIK für alle“ eine gute Anlaufstelle.

Welche Maßnahmen kann man ergreifen und was ist wichtig für eine barrierefreie Webseite bzw. Webanwendung?

Allgemein kann man folgende Anforderungen unterscheiden, diese richten sich nach den 4 Prinzipien der WCAG:

  • Wahrnehmbarkeit:
  • Alternative Texte für Bilder: Jedes Bild sollte einen aussagekräftigen Alternativtext haben, der den Inhalt beschreibt.
  • Ausreichende Farbkontraste: Farben müssen gut unterscheidbar sein, um auch für Menschen mit Sehbehinde-rungen erkennbar zu sein.
  • Transkriptionen für Audio- und Videoinhalte: Audio- und Videoinhalte sollten transkribiert werden, um für gehörlose oder schwerhörige Nutzer zugänglich zu sein.
  • Untertitel für Videos: Videos sollten Untertitel haben, um den Inhalt auch ohne Ton verstehen zu können.
  • Bedienbarkeit:
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Elemente einer Webseite müssen mit der Tastatur bedient werden können.
  • Vermeidung von Timeouts: Automatische Aktionen, die zu Datenverlust führen können, sollten vermieden werden.
  • Anpassbare Zeitlimits: Zeitlimits für Eingaben sollten anpassbar sein.
  • Eindeutige und beschreibende Links: Links sollten klar und eindeutig beschriftet sein.
  • Klare und einfache Sprache: Es sollte eine einfache und klare Sprache verwendet werden, um die Inhalte für alle verständlich zu machen.
  • Logische Struktur: Die Inhalte sollten logisch strukturiert sein, um die Orientierung zu erleichtern.
  • Vermeidung von Fachjargon: Fachbegriffe sollten erklärt oder vermieden werden.
  • Robustheit:
  • Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und Geräten: Die Webseite sollte auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Browsern funktionieren.
  • Kompatibilität mit assistierenden Technologien: Die Webseite sollte mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen assistierenden Technologien kompatibel sein.
  • Verständlichkeit:
  • Inhalte sollten für das größtmögliche Publikum gut lesbar und verständlich sein (auch dann, wenn sie laut vorgelesen werden).
  • möglichst klare und einfache Sprache verwenden und bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen bereitstellen, sodass fachfremde Personen, Menschen mit einer anderen Muttersprache oder kognitiv beeinträchtigte Menschen die Inhalte gut verstehen können.
  • Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche mit einer konsistenten Darstellung und Navigation sowie eine Unterstützung darin, Eingabefehler zu vermeiden.
  • Weitere wichtige (technische) Aspekte:
  • Semantische HTML-Struktur: Eine klare und logische Struktur der HTML-Elemente ist entscheidend für die korrekte Interpretation.
  • Responsive Design: Die Webseite sollte sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen.
  • Barrierefreie Formulare: Formulare sollten klar beschriftet und leicht zu bedienen sein. Man muss sie sowohl mit Maus als auch mit der Tastatur bedienen können.
  • Barrierefreie PDF-Dokumente: Wenn PDF-Dokumente verwendet werden, müssen diese ebenfalls barrierefrei gestaltet sein.

Fazit: Barrierefreiheit ist Zukunftssicherheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stärkt die Rechte von Verbraucher:innen – für eine gerechtere Gesellschaft ist das gut, auch wenn es uns alle vor neue Herausforderungen stellt. Auch wirtschaftlich gesehen, gibt es durchaus Anreize die Gruppe der beeinträchtigten Personen als Kunde zu erschließen. So hat eine Umfrage der Software-Bewertungsplattform Capterra ergeben, dass 38% der befragten Unternehmen ihren Umsatz durch die Implementierung barrierefreier Webseiten und Shop steigern konnten. 53 Prozent sprechen von einer besseren Kundenbindung, 39 Prozent konnte eine bessere SEO-Performance, also die Auffindbarkeit in Suchmaschen feststellen. Sich jetzt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten bedeutet, dass Sie dem Inkrafttreten des BFSG gelassen entgegensehen können.

Kontakt: www. leomedia.de