Aktuelle Corona-Regeln machen Gastspielbetrieb nahezu unmöglich

Foto: Rainer Berthin

INTHEGA-Präsidentin Dorothee Starke weißt in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass die Vorgaben einiger Länder zum Schutz vor Corona, für Kulturveranstalter schlicht nicht mehr umsetzbar sei.

Bereits in den vergangenen Wochen haben die unterschiedlichen Regelungen der Länder insbesondere den Gastspieltheatern das Leben schwer und Tourneen nahezu undurchführbar gemacht. Wenn einzelne Städte in einer logistisch durchgeplanten Tour ihre Veranstaltungshäuser schließen müssen, führt dies zu kostenintensiven Off-Tagen, deren Folge häufig die Absage der kompletten Tour ist.

In Baden Württemberg beispielsweise wurden VeranstalterInnen darauf hingewiesen, dass „voraussichtlich ab morgen“ 2G+ gilt. Besucher:innen, die kurzfristig erreicht werden müssen, müssen sich also von heute auf morgen darauf einstellen, vor dem Theaterbesuch einen tagesaktuellen Test vorzulegen. Viele Testzentren wurden abgebaut, ggf. kommen zusätzliche Kosten auf die Besucher:innen zu. Es ist anzunehmen, dass unter diesen Voraussetzungen ein Großteil der Karten zurückgegeben wird.

In einzelnen Landkreisen Bayerns ist bereits der Lockdown verhängt, in anderen nicht. In Niedersachsen wurde kurzfristig das Warnstufenkonzept hinsichtlich der Hospitalisierungsraten verschärft. In anderen Bundesländern gelten wieder andere Richtlinien. „Es ist absolut notwendig, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden. Die jetzt verabschiedeten kleinteiligen und extrem kurzfristigen Maßnahmen machen jedoch im Veranstaltungswesen eine verlässliche Planung unmöglich und verunsichern die Menschen. Da Gastspiele in der Regel mit großem Vorlauf geplant sind, stellt die derzeitige „Ad-Hoc-Politik“ die VeranstalterInnen vor unlösbare Probleme, die sowohl Gastspieltheatern als auch den tourenden KünstlerInnen ihre Existenzgrundlage entziehen.“ beschreibt Dorothee Starke die Lage. Ihre Empfehlung an die Politik: „Vor diesem Hintergrund ist der Lockdown die klarere und ehrlichere Variante. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung können Veranstalter:innen wenigstens Ausfallhonorare zahlen bzw. genehmigte Hilfen aus Förderprogrammen für die Künstler:innen und Rückzahlungen einsetzen.“