Reform der Regelungen bei Nicht-Verlängerungen wegen Intendantenwechsel gefordert

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Immer wieder wandten sich in den vergangenen Jahren künstlerisch Beschäftigte verschiedener Theater an die Öffentlichkeit, um einen unter Theaterschaffenden berüchtigten und inzwischen vermehrt in die Kritik geratenen Vorgang anzuprangern: Nichtverlängerungen im Zuge eines Intendantenwechsels. Dies war auch Thema im Rahmen der bundesweiten Ensembleversammlung am 5. Dezember, die vom ensemble-netzwerk live im Internet gestreamt wurde. In der Vergangenheit protestierten bereits Beschäftigte in Schwerin und Osnabrück gegen diese Praxis. Am Theater Regensburg meldete sich das Ensemble mit einem Offenen Brief zu Wort, in dem es die hohe Anzahl der Nichtverlängerungen – die Verträge von 40 Beschäftigten wurden von dem designierten Intendanten Sebastian Ritschel nicht verlängert – aber auch die repektlose (Nicht)Kommunikation kritisierte.

Das ensemble-netzwerk setzt sich schon seit Längerem für die Reform dieser Praxis ein. Zitat aus dem Grundsatzpapier Ziele 3000 des ensemble-netzwerks: “Der Nicht-Verlängerungsgrund „Intendanten-Wechsel“ muss abgeschafft werden. Wenn es neuen Trainer:innen in der Fußball-Bundesliga zugemutet werden kann, mit der bestehenden Mannschaft zu arbeiten, dann gilt das wohl auch für neue Intendant:innen. Es ist verständlich, dass Leitende das künstlerische Personal hin und wieder wechseln wollen. Die sozialen Belange der Kolleg:innen müssen dabei jedoch auch berücksichtigt werden. Daher schlagen wir eine Erhöhung der Abfindungen bei Nicht-Verlängerungen wegen Intendantenwechsel auf mindestens eine Jahresgage vor.”

Das ensemble-netzwerk unterstützt laut Pressemeldung vom 7. Dezember ausdrücklich, dass sich Künstler:innen dieser Praxis vermehrt entgegen setzen und an die Öffentlichkeit gehen, wie es das Regensburger Ensemble beispielhaft getan hat. “Es wird”, so heißt es in der Pressemeldung weiter, “höchste Zeit, die längst überfälligen Reformen in diesem Bereich endlich zu verwirklichen. Dies gilt für zukünftige Leitungen, die sich zu ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen, Arbeitnehmer:innen und Künstler:innen, über deren Existenz sie enscheiden, bekennen und entsprechend handeln müssen. Dies gilt für die Träger:innen, die hier auch eine Verantwortung haben. Diese kann nicht einfach mit dem Verweis auf die Freiheit der Kunst negiert werden – denn besagte Kunstfreiheit gilt aktuell ausschließlich für die Intendanz, nicht für die künstlerisch Beschäftigten.” Die Gewerkschaft GDBA und der Berufsverband Deutscher Bühnenverein stehen aus Sicht des ensemble-netzwerk e.V. in der Verantwortung, sich für die längst überfälligen Reformen des Tarifvertrags NV Bühne einzusetzen, um auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine respektvolle Kommunikation und das Abfedern der sozialen Folgen von Nichtverlängerungen zu schaffen.