BKM hat Antragsfrist für „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen …” bis 30.11.2020 verlängert

(Foto: Mimzy / Pixabay) Mit dem Programmteil 1 „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ will das BKM Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb. Dadurch sollen Kultureinrichtungen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen. Die Antragstellung und Auszahlung der Mittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro erfolgt über die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft. Weitere Infos hier