Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.
Der BFDK gibt seit 2015 eine Honoraruntergrenze heraus. Sie wurde zuletzt im Jahr 2022 angepasst. In diesem Jahr haben der BFDK und seine Mitgliedsverbände Bilanz gezogen und die Ergebnisse in einem Reader festgehalten. Zum Download.
Seit 2024 gelten bei Förderungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verbindliche Mindesthonorare auf Basis der HUG-Empfehlung des BFDK. Auf Landesebene zeigen sich noch große Unterschiede: Einige Länder haben die Honoraruntergrenze bereits vor dem Bund fest in ihren Förderprogrammen verankert, während andere noch weit von einer verbindlichen Umsetzung entfernt sind.
Die aktuelle Überarbeitung der HUG fand in einem partizipativen Prozess mit den Mitgliedsverbänden des BFDK und der „AG Honoraruntergrenze“ statt. Im Rahmen des Fair-Pay!-Prozesses arbeitet der Verband zudem an differenzierten stufenweisen Honorarmodellen, die Berufserfahrung und Verantwortung besser abbilden. Der 2025 veröffentlichte HUG-Reader des BFDK dokumentiert erstmals umfassend, wie die Honorarempfehlung in den einzelnen Bundesländern wahrgenommen und umgesetzt wird. Er zeigt deutlich, in welchen Bundesländern faire Bezahlung ernst genommen und finanzielle Mittel entsprechend bereitgestellt werden – und wo die prekären Arbeitsbedingungen für freie Künstler*innen weiterhin strukturell verfestigt bleiben.
Berechnung der
Honoraruntergrenze (HUG)
Grundlage für die Berechnung der HUG bildet der Tarifvertrag Normalvertrag (NV) Bühne für angestellte Künstler*innen. Dieser sieht eine Einstiegsgage von monatlich 3.075 Euro brutto (Stand Februar 2025) vor. Da Selbstständige ohne KSK-Versicherung ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, werden diese Beiträge (derzeit 23,94 Prozent) hinzugerechnet. Unabhängig vom Versicherungsstatus enthält die HUG-Empfehlung des BFDK eine Pauschale von 300 Euro im Monat zur Abdeckung weiterer Risiken und Kosten (z.B. Unfallversicherung oder Mutterschutz).
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 4.220 EUR
Woche: 970 EUR
Aufführungen (10% des Monats-
honorars): 422 EUR
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.600 EUR
Woche: 830 EUR
Aufführungen (10% des Monats-
honorars): 360 EUR
Reader zum aktuellen Stand der Empfehlung für eine Honoraruntergrenze in den Bundesländern und auf Bundesebene hier als Download
