Neustart mit Notbremse für Theater, Konzert- und Opernhäuser ab 22. März möglich

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Bund und Länder haben sich am 3. März auf fünf Öffnungsschritte geeinigt, um wieder aus dem Corona-Lockdown heraus zu navigieren. Die fünf Schritte sollen nun in den Ländern teils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehen greifen. Weiterhin bleibt die 7-Tage-Inzidenz das Messinstrument der Wahl. Abgerückt ist man allerdings von der 35er Schwelle. Die neuen Eckmarken liegen bei 50 bzw. 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner in sieben Tagen. Inwieweit die jeweiligen Bundesländer und Kommunen die Regelungen nun tatsächlich anwenden oder individuell interpretieren bleibt abzuwarten.

Theateröffnung mit Vorbehalt

Im vierte Öffnungsschritt sehen Bund und Länder nun die Möglichkeit für Öffnungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern ab dem 22. März, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Erste Voraussetzung ist, dass sich in dem jeweiligen Land oder der Region das Infektionsgeschehen, sprich die 7-Tage-Inzidenz zwischen dem 8. und 22. März nicht verschlechtert.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner sollen dann Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos öffnen dürfen.

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner soll der Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest möglich sein.

Corona-Notbremse: Die 3-Tages-Klausel

Als sogenannte Notbremse haben Bund und Länder eine neue Regelung ins Spiel gebracht. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, sollen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft treten.

Ausgehend von der aktuellen Lage und Tendenz der 7-Tages-Inzidenzen scheint ein Theaterbesuch ab 22. März zumindest mit Schnell- oder Selbsttest in weiten Teilen des Landes möglich. In wie fern die Regelungen allerdings eine verbindliche Grundlage für Planungen vor Ort sind oder ob sie vielleicht sogar schon wieder am 24. März bei der nächsten Runde einkassiert werden, bleibt fraglich.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass es nun voran geht. Sofern sich das Infektionsgeschehen jedoch nicht drastisch verringert, bleiben Öffnungen vor allem wirtschaftlich ein großes Wagnis für Theatermacher und Besucher. Echte Perspektiven brauchen einen längeren Planungshorizont. Das große Wirrwarr von „Wenns“ und „Danns“ dürfte die Orientierung bei der weiteren Nebelfahrt zudem kaum erleichtern.

Weitere Infos auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120